
In der Friedrich-Ebert-Straße in Witten soll in den nächsten Tagen eine wunderschöne alte Rotbuche gefällt werden, obwohl sie eigentlich unter den Schutz der Baumschutzsatzung steht!
Warum darf sie trotzdem gefällt werden und wie konnte es dazu kommen? Unserer Meinung nach sind hier im Vorfeld Fehler gemacht worden! Weiterhin stellt sich die Frage, welchen Stellenwert eine ohnehin gegen unseren Protest aufgeweichte Baumschutzsatzung hat, wenn es um Bauvorhaben geht.
Derzeitige Situation vor Ort
Unser Ratsmitglied Stefan Borggraefe hat am 19. September vor Ort ein Video gemacht und erklärt die Situation.
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Eigentümergemeinschaft muss Kosten tragen
Seitdem das Video gemacht wurde, haben wir in Erfahrung bringen können, dass die Fläche einer Eigentümergemeinschaft gehört, die für die Kosten der Fällung oder alternativ für die Kosten der Rettungsmaßnahmen aufkommen muss. Die Schäden am Baum haben allerdings nicht sie verursacht, sondern haben ihre Ursache in der Bauaktivität bzw. in deren Genehmigung.
Anfrage an die Stadt Witten
Wir wollen genauer wissen, wie es soweit kommen konnte, dass der geschützte Baum nun gefällt werden soll und wie so etwas in Zukunft ausgeschlossen werden kann. Hier die bereits im Video angekündigte Anfrage zu dem Thema (hier auch als PDF):
Sehr geehrte Frau Leidemann,
auf unsere Fraktion sind Wittenerinnen und Wittener zugekommen, die sich über eine in den nächsten Tagen anstehende Baumfällung in der Friedrich-Ebert-Straße Höhe Hausnummer 21/23 beschwert haben. Dort steht eine riesige alte Rotbuche mit rund sechs Metern Stammumfang, die als Solitärbaum eine wunderschöne Krone ausgebildet hat. Er steht unter dem Schutz der Baumschutzsatzung. In unmittelbarer Nähe des Baumes ist neue Wohnbebauung entstanden (Hausnummer 21a, Baugenehmigung B1/0104/2017). In direkter Nähe des Baumes ist auch noch der Bau einer Garage genehmigt und geplant.
Nach Auskunft des Baumschutzes der Stadt Witten soll der Baum gefällt werden, weil die Wurzeln des bislang geschützten Baumes durch die schon durchgeführten und noch anstehenden Bauarbeiten so stark geschädigt werden, dass nun ein unabhängiges Gutachten ergeben hat, dass eine ausreichende Standfestigkeit nicht mehr gegeben sein wird.
Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:
1. Wer trägt die Kosten für die Fällung oder alternativ für Rettungsmaßnahmen und warum ist dies so?
2. Wer trägt die Kosten für das unabhängige Gutachten und warum ist dies so?
3. Laut § 3 Abs. 2 der „Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Witten“ vom 11. Mai 2017 gehört eine „Schädigung“ insb. des Wurzelbereichs zu den „verbotenen Handlungen“. Wer hat diese verbotene Handlungen in diesem Fall zu verantworten? Welche Konsequenzen werden sie haben?
4. Kann der Baum alternativ zu einer Fällung beispielsweise durch Stahlstützen oder Stahlseile ausreichend gesichert werden, so dass eine Fällung doch noch vermieden werden kann? Wurde dies geprüft? Gibt es weitere Möglichkeiten, den Baum noch zu retten? Würde der Verzicht auf den Bau der Garage die Rettung des Baumes leichter ermöglichen?
5. Inwiefern wurden die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 im Zuge bei der Bauleitplanung berücksichtigt?
6. War der Erhalt des Baumes Teil der Planung und der Baugenehmigung?
6.1 Wie wurden im Vorfeld die Ausdehnung des Wurzelbereichs festgestellt? Was waren die Ergebnisse?
6.2 Welche Fehler haben dazu geführt, dass der durch die Baumschutzsatzung geschützte Baum nicht erhalten werden soll? Wer trägt die Verantwortung für diese Fehler?
6.3 Wie können solche Fehler in Zukunft ausgeschlossen werden?
7. In welchem Umfang sind Ersatzpflanzungen nach § 8 der Baumschutzsatzung vorgesehen?
7.1 Wo werden Ersatzpflanzungen vorgenommen?
7.2 Wie hoch sind die Kosten für die Ersatzpflanzungen bzw. welche Ausgleichszahlungen werden (zusätzlich) geleistet?
7.3 Wer trägt diese Kosten und warum?
8. Wäre der Baum besser vor den jetzt geschehenen Fehlern geschützt gewesen, wenn er zusätzlich als Naturdenkmal unter Schutz gestellt gewesen wäre?
Weiterhin beantragen wir Akteneinsicht in alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und in das unabhängige Gutachten über die Rotbuche.
Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen und viele Grüße,
Stefan Borggraefe und Manuel Trömel
Fraktion PIRATEN