In der Ratssitzung am 19. September 2016 haben wir bei der Abstimmung über unseren Antrag zur Förderung der Straßenkultur einen Teilerfolg erzielt. Wie es dazu kam, ist auch ein Beispiel dafür, wie im Rat und von der Stadtverwaltung taktiert wird.
Nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss legte die Verwaltung einen Beschlussvorschlag vor, der möglicherweise dazu geführt hätte, dass der komplette Antrag eine Mehrheit gefunden hätte.
Dieser Vorschlag hat unser Vorhaben, tatsächlich etwas zur Belebung der Fußgängerzonen und für mehr Kultur im öffentlichen Raum zu tun, allerdings unserer Meinung nach zu sehr verwässert. Insbesondere enthielt der Antrag nicht mehr die Forderung, transparente Regeln für Straßenkultur durch eine Verordnung zu schaffen. Es war letztlich einfach nicht mehr unser Antrag!
Wir wollten eine echte Verbesserung

Deshalb haben wir lieber unseren ursprünglichen Antrag abstimmen lassen statt einen billigen politischen Scheinerfolg zu erzielen, der letztlich sehr wahrscheinlich keinerlei Verbesserungen für die Wittener gebracht hätte. Lediglich den Zusatz “für die Stadt Witten kostenneutrale” Umsetzung eines Tages der Straßenkultur haben wir aufgrund der Finanzlage der Stadt mitgetragen.
Wir haben über jeden der drei Punkte einzeln abstimmen lassen. Der unstrittige Punkt 1 wurde dann auch angenommen, die Punkte 2 und 3 leider abgelehnt.
Uneinheitliches Abstimmungsverhalten nach lebhafter Debatte
Spannend war in diesem Zusammenhang, dass die Abstimmung nach einer lebhaften Debatte uneinheitlich verlief. Die Fraktionen stimmten teils nicht im Block ab. Ein Zeichen dafür, dass unser Anliegen, mit zusätzlich zu leistender Überzeugungsarbeit, durchaus die Chance auf eine Mehrheit hat.
Da der eigentliche Sinn des Antrages, ein nachvollziehbares Regelwerk zu schaffen, nicht erreicht wurde, werden wir weiter an diesen Forderungen arbeiten und zu gegebener Zeit einen neuen Antrag einbringen. Die Umsetzung von Punkt 1 werden wir weiter begleiten und dafür sorgen, dass auch tatsächlich etwas geschieht.
Über diese drei Punkte wurde einzeln abgestimmt:
1. Der Rat der Stadt Witten bekennt sich zum im Stadtentwicklungskonzept Witten 2020 formulierten Ziel „alle Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, Kultur zu nutzen und Kultur zu schaffen“ und beauftragt die Stadt Witten daher, Straßenmusik, Straßenmalerei und andere Formen von allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglicher Straßenkultur zu fördern.
Dies kann durch Ausrichtung eines jährlichen nicht-kommerziellen und für die Stadt Witten kostenneutralen „Tag der Straßenkultur“ geschehen, zu dem gezielt Straßenkünstler nach Witten eingeladen werden.
Ergebnis: Mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt eine liberale und möglichst einfache Verordnung gemäß
Landesimmissionsschutzgesetz NRW §10, Abs. 4 [1] zu entwerfen. Diese soll zeitlich begrenzte Darbietungen in Fußgängerzonen, insbesondere Musikdarbietungen, erlaubnisfrei zulassen und die dabei zu beachtenden Regeln festlegen.
[1] https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4620070525144252966#det256052
Ergebnis: Mit 13 Stimmen dafür und 10 Enthaltungen abgelehnt.
3. Straßenmalerei soll unkompliziert ermöglicht werden. Dazu soll es eine liberale
Genehmigungspraxis mit einmaliger Registrierung als Straßenmaler.in geben. Nachdem der Künstler oder die Künstlerin der Stadt bekannt ist, reicht in Zukunft ein formloses „Bescheid sagen“ vor der Schaffung jedes neuen Kunstwerkes. Bei der Registrierung wird gegebenenfalls auf einzuhaltende Regeln hingewiesen.
Ergebnis: Mit 15 Stimmen dafür und 6 Enthaltungen abgelehnt.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1. Der Rat der Stadt Witten bekennt sich zum im Stadtentwicklungskonzept Witten 2020 formulierten Ziel „alle Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, Kultur zu nutzen und Kultur zu schaffen” und beauftragt die Stadt Witten daher, Straßenmusik, Straßenmalerei und andere Formen von allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglicher Straßenkultur zu fördern.
Dies kann durch Ausrichtung eines jährlichen nicht-kommerziellen und für die Stadt Witten kostenneutralen „Tag der Straßenkultur” geschehen, zu dem gezielt Straßenkünstler nach Witten eingeladen werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst einfache Spielregeln in Bezug auf das vorhandene Regelwerk (Ordnungsbehördliche Verordnung; Landesimmissionsschutzgesetz) mit erleichterten Rahmenbedingungen für Darbietungen in Fußgängerzonen, insbesondere Musikdarbietungen, sowie für Straßenmalerei zu prüfen.