Am Morgen des 5. März 2018 wurde das Haus direkt neben unserem Fraktionsbüro Ankerplatz von der Stadt Witten versiegelt und als unbewohnbar erklärt. Es liegt mitten in der Innenstadt im Wiesenviertel. Dieses Viertel entwickelt sich durch viel ehrenamtliches Engagement sehr positiv. In dem Haus wohnte unter anderem einen sechs-köpfige Familie mit drei Kindern (3, 7 und 10 Jahre alt), Großmutter und den Eltern. Nach Angabe der Familie traf sie die Versiegelung des Hauses völlig unvorbereitet.
Sorgen um die Bewohner.innen und um die Zukunft des Viertels
Unsere Fragen an die Stadt Witten
- Welche Gründe haben zur Entscheidung geführt, dass Haus zu versiegeln? Welche etwaigen Missstände gaben den Ausschlag dazu?
- Wann und wie oft wurde der Hauseigentümer aufgefordert, etwaige Mängel zu beheben? Welche Fristen wurden gesetzt?
- Welche Mängel wurden in Folge dieser Aufforderungen behoben und welche blieben bestehen?
- Nach § 13 Wohnaufsichtsgesetz NRW kann die Stadt Bußgelder in einer Höhe bis zu 50.000 € gegen den Hauseigentümer verhängen, damit er seinen Pflichten nachkommt. Wurden solche Bußgelder verhängt? Welche Höhe hatten diese Bußgelder? Wurden sie gezahlt?
- Warum hat die Stadt Witten weiter bestehende Mängel nicht durch eine Ersatzvornahme nach dem Wohnaufsichtsgesetz NRW behoben statt das Haus zu versiegeln?
- Weist das Haus Missstände auf, deren Behebung unter Ausschöpfung aller Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Wirtschaftlichkeit des Objekts nicht finanziert werden können? Welche sind dies gegebenenfalls? Gibt es eine Schätzung über den Wert des Gebäudes? Wie hoch ist diese Schätzung?
- Wie viele Menschen haben vor der Versiegelung durch die Stadt Witten in dem Haus gelebt?
- Wann wurden die bisherigen Bewohner.innen über diese städtische Maßnahme informiert? Wie viel Zeit blieb den Menschen, aus ihren bisherigen Wohnungen einen Umzug zu organisieren?
- Werden die bisherigen Bewohner.innen – beispielsweise unter städtischer Aufsicht – weiter das Haus betreten und ihren Besitz retten können?
- Wurde der Hauseigentümer vor der Versiegelung aufgefordert, die Bewohner.innen anderweitig zu zumutbaren Bedingungen unterzubringen? Wann und in welcher Form ist dies gegebenenfalls geschehen?
- Wurden den bisherigen Bewohner.innen von Seiten der Stadt bei der Beschaffung von Ersatzwohnraum rechtzeitig vor der Versiegelung unterstützt? Wann und in welcher Form ist dies gegebenenfalls geschehen?
- Nach § 8, Absatz 3 Wohnaufsichtsgesetz NRW sind Bewohner.innen von unbewohnbar erklärten Wohnraum nur dann verpflichtet, ihn zu verlassen, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zur Verfügung steht. Inwiefern hat die Stadt dies für alle bisherigen Bewohner.innen der Steinstraße 12/14 sichergestellt? Welcher Ersatzwohnraum wurde angeboten? Wann und in welcher Form wurden diese Angebote übermittelt?
- Welche nächsten Schritte stehen von Seiten der Stadt für das Haus Steinstraße 12/14 an? Wie kann nach Ansicht der Stadt vermieden werden, dass an dieser zentralen Stelle in der Innenstadt dauerhaft ein leerstehendes und verfallendes Haus steht, welches die Attraktivität des Viertels sicherlich beeinträchtigen würde?
- Kann der Hauseigentümer von der Stadt enteignet werden? Wird dies angestrebt? Welche Kosten würden dabei auf die Stadt zukommen?
- Hat die Stadt bereits mit den sehr aktiven Einwohner.innen im Wiesenviertel, etwa über den Wiesenviertel e.V., Kontakt aufgenommen, um über die Zukunft dieses Hauses zu beraten? Ist dies noch geplant?
- Das Haus steht unter Denkmalschutz. Vor dem Haus liegt weiterhin der Stolperstein von Erich Reising, der darauf hinweist, dass er in diesem Haus lebte. Welche Konsequenzen hat dies für die Zukunft des Hauses und die Behebung etwaiger Missstände im Vergleich zu einem Haus ohne Denkmalschutz in einem vergleichbaren Zustand und in einer vergleichbaren Situation?

