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Klare Regeln für einen Interessenausgleich gefordert

Piraten starten neuen Anlauf für mehr Straßenkultur in Witten

Stefan Borggraefe mit Straßenmusikern der Band Musik for the Kitchen auf dem Berliner Platz
Stefan Borggraefe mit Straßenmusikern der Band Musik for the Kitchen auf dem Berliner Platz

Die Piratenfraktion startet nach 2016 einen zweiten Anlauf, eine liberale Regelung für Straßenmusik und Straßenmalerei in Witten einzuführen. Anlass ist der aktuelle Bericht der WAZ über die derzeitige generelle Verbotspraxis der Stadt gegenüber Straßenmusikern. Straßenkultur ist nach Ansicht der Piraten Kunst im öffentlichen Raum, die alle Menschen, egal ob arm oder reich, erreicht. Sie sorgt für eine positive Atmosphäre, erhöht die Aufenthaltsqualität, kann die Fußgängerzonen beleben und sich umsatzsteigernd auswirken.

Straßenmalerei in Witten: „Witten mitgestalten“ in bunter Schrift
Straßenmalerei in Witten – ausnahmsweise an unserem Aktionstag 2016

Mehr Lebendigkeit für die Fußgängerzonen

Gerade eine Stadt, die keine Goldschätze hortet, sollte diese einfache und kostengünstige Möglichkeit nutzen, um die Fußgängerzonen lebendiger und attraktiver zu machen!, so Ratsmitglied Stefan Borggraefe.

Der jetzt eingereichte Antrag fordert eine Verordnung für Witten, die transparente und nachvollziehbare Regeln einführt. Dies wird in vielen Kommunen wie beispielsweise Dortmund bereits erfolgreich so gehandhabt.

Verordnung sorgt für Interessenausgleich

Eine Verordnung ist im Sinne aller Beteiligten. Bei der Erstellung sollten die Interessen von Anwohnern, Händlern und Künstlern einbezogen werden. So kann ein Interessenausgleich hergestellt werden, indem etwa ein Ortswechsel nach 30 Minuten oder ein Mindestabstand zwischen zwei Musikern festgeschrieben werden. Wir brauchen endlich faire, transparente und allgemein bekannte Regeln, die Straßenkultur Raum bieten!, so Stefan Borggraefe weiter.

Wittener Rathaus als Straßenmalerei
Rathaus als Straßenmalerei

Stadt Witten missachtet Ratsbeschluss

Der Rat hatte 2016 die Stadt Witten beauftragt, „Straßenmusik, Straßenmalerei und andere Formen von allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglicher Straßenkultur zu fördern.“ Die Piratenfraktion sieht in einer Verbotspraxis eine Missachtung dieses Ratsbeschlusses. Darüber hinaus schränkt ein generelles Verbot von Straßenmusik die Grundrechte der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) in unzulässiger Weise ein.1

Atmosphäre und Lebensfreude statt Verbote

So hatten wir übrigens 2016 für mehr Straßenkultur in Witten geworben und viel Zuspruch dafür gefunden. Diese schöne, lebendige Atmosphäre in der Innenstadt kann Witten viel öfter gebrauchen!

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