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Ohne Einverständnis von den Tagesordnungen gestrichen

Per Order di Mufti: Bürgermeisterin Leidemann kassiert Fraktionsanträge

Ratssaal der Stadt Witten

Der Rat der Stadt Witten setzt seine Arbeit fort, nachdem in den vergangenen Wochen alle Sitzungen wegen Corona abgesagt wurden. Ein Blick auf die Tagesordnungen zeigt aber: sie sind ungewöhnlich kurz. Sämtliche eingereichten Anträge der Ratsfraktionen fehlten in den ursprünglichen Einladungen zu den Sitzungen.

Erlass des Landes falsch wiedergegeben

Ursache dafür ist ein Schreiben von Bürgermeisterin Leidemann an die Ausschussvorsitzenden vom 28. April. Darin erklärt sie, dass es einen Erlass des Ministeriums für Kommunales gebe, der angeblich als einzuhaltendes Kriterium für die Wiederaufnahme des Sitzungsbetriebs enthalte, „dass Anträge von Fraktionen grundsätzlich bis auf Weiteres zurückgestellt werden.“

„Dieses Kriterium enthält der Erlass nicht! Es wird lediglich als ein Beispiel von mehreren möglichen Maßnahmen genannt, auf welche sich die Stadtverwaltung nach Absprachen mit den Fraktionen und Einzelmandatsträger.innen einvernehmlich einigen könnten. Während es in anderen Kommunen Video-  oder Telefonkonferenzen der Bürgermeister.innen mit den Fraktionsvorsitzenden über die Wiederaufnahme des Sitzungsbetriebs gab, hat in Witten nichts dergleichen stattgefunden. Erst recht gab es keine einvernehmliche Einigung auf eine solche Regelung. Die Bürgermeisterin hat hier per Order di mufti bestimmt, dass die Ratsfraktionen wesentlich in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden!“

erläutert Roland Löpke, Fraktionsvorsitzender der Piraten die Situation.

Die Ausschussvorsitzenden sind für die Zusammenstellung der Tagesordnungen der Sitzungen verantwortlich. Beim Haupt- und Finanzausschuss und bei den Ratssitzungen die Bürgermeisterin. Jedoch darf diese Zusammenstellung natürlich nicht willkürlich geschehen, sondern entsprechend geltender Gesetze. In der Gemeindeordnung NRW heißt es in § 48: „Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.“

Erlass erlaubt Vorgehen der Bürgermeisterin nicht

„Sicher verzichten wir und andere Fraktionen derzeit gerne freiwillig auf weniger zeitkritische Anliegen, um anstrengende Sitzungen mit Maskenpflicht nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Die Bewertung, dass Fraktionsanträge grundsätzlich nicht zwingend erforderlich seien, mag aus Sicht einer Verwaltungschefin, die möglichst ungestört regieren will, verlockend erscheinen. Dies einseitig so festzulegen ist aber weder sonderlich demokratisch, noch erlaubt das der Erlass des Landes NRW!“

so Piraten-Ratsmitglied Stefan Borggraefe.

Kommunale Demokratie muss wiederhergestellt werden!

Die Piratenfraktion fordert, umgehend frist- und formgerecht eingereichte Anträge wieder auf die Tagesordnungen zu setzen und so die kommunale Demokratie in Witten wieder herzustellen. Welche Anträge in der derzeitigen Situationen verzichtbar sind, müssen die Fraktionen selbst entscheiden können.

„Die von den Wittenerinnen und Wittenern gewählten Ratsmitglieder dürfen sich nicht einfach durch die Verwaltung entmachten und sich ihr Antragsrecht nehmen lassen! Sie haben schließlich den Auftrag, die Interessen der Menschen zu vertreten. Und das ist in Krisenzeiten besonders wichtig!“

ist Roland Löpke überzeugt.

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