Für die Ratssitzung am 26. November hatten wir eine Parlamentsstenografin engagiert, die ein Wortprotokoll der Sitzung schreiben sollte. Damit wollten wir begleitend zu unserem Antrag für Rats-TV darauf aufmerksam machen, wie intransparent die Sitzungen in Witten derzeit sind.
Wir hatten die Stenografin eingeladen, weil die Geschäftsordnung des Rates Film- und Tonaufnahmen verbietet. Sie verbietet es aber nicht, sich Notizen zu machen oder mitzuschreiben. Wir haben daher jemanden engagiert, die besonders gut mitschreiben kann. So wollten wir eine Sitzung genauer für eine breite Öffentlichkeit dokumentieren, so lange es noch keine Internet-Übertragungen von Ratssitzungen gibt. Ratsmitglied Stefan Borggraefe
Verbot ohne Begründung
Zu Beginn der Sitzung untersagte Bürgermeisterin Leidemann dann allerdings ohne weitere Begründung die Anfertigung dieser Mitschrift.
Damit bestätigt die Bürgermeisterin eindrucksvoll unsere Kritik an den Wittener Ratssitzungen. Die Öffentlichkeit wird durch die Art der Sitzungsführung faktisch weitgehend ausgeschlossen. Erschreckend ist auch, dass die Ratsmehrheit damit einverstanden zu sein scheint. Statt Demokratie bürgernah und attraktiv zu machen, fördert sie so die allgemeine Politikverdrossenheit.Fraktionsvorsitzender Roland Löpke
Maximal zulässige Mitschreibgeschwindigkeit?

Solche Verbote müssen in zukünftigen Ratssitzungen ausgeschlossen werden und die uneingeschränkte Möglichkeit zur Information und Berichterstattung über öffentliche Sitzungen müssen garantiert bleiben. Die Piratenfraktion hat daher eine Anfrage eingereicht, um eine schriftliche Stellungnahme der Bürgermeisterin zu dem erlassenen Mitschreibverbot zu erhalten. Darin wollen wir unter anderem wissen, ob es eine Obergrenze für die erlaubte Mitschreibgeschwindigkeit in Wittener Ratssitzungen gibt und ob zukünftig auch Pressevertreter mit einem Mitschreibverbot rechnen müssen. Für den Fall, dass sich die Bürgermeisterin nicht von dem ausgesprochenen Verbot distanziert, streben wir eine rechtliche Klärung an.
Mitschreibverbot statt mehr Transparenz durch Rats-TV
Statt mehr Transparenz durch Rats-TV gibt es nun also wohl auch noch ein Mitschreibverbot. Das werden wir Piraten nicht hinnehmen. Die Menschen sollen sich über die Arbeit des Stadtrates möglichst umfassend und einfach informieren können. Wir werden weiter kämpfen und die Wittener Verhältnisse thematisieren, bis wir uns durchgesetzt haben.fasst Stefan Borggraefe die Position der Piraten zusammen.
Dieses Verbot wirft Fragen bezüglich Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit auf, welche die freie Meinungsbildung und -äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentlichkeit gewährleisten.
Unsere Anfrage an die Bürgermeisterin im Wortlaut
Betreff: Mitschreibverbot
Sehr geehrte Frau Leidemann,
in der Ratssitzung am 26. November 2018 haben Sie einer Besucherin der öffentlichen Ratssitzung verboten, Inhalte der Ratssitzung mitzuschreiben. Bei der Besucherin handelte es sich um eine Parlamentsstenografin, die ein Wortprotokoll der Ratssitzung anfertigen wollte. Sie erhielten im Vorfeld der Sitzung Kenntnis über ihre Anwesenheit, da die Piratenfraktion beim Bürgermeisteramt telefonisch anfragte, ob die Stenografin einen Tisch zur Erleichterung ihrer Arbeit haben könnte. Auch dieser Tisch wurde ihr verweigert, so dass sie ihre Arbeit nur unter erschwerten Bedingungen erledigen konnte.
Im Wortlaut sagten Sie nach unseren Notizen in der Sitzung:
Mir war mitgeteilt worden, dass die Piraten beabsichtigen, hier eine Stenografin zu beschäftigen, die ein Wortprotokoll führt. Ich weise darauf hin, dass es ausdrücklich untersagt ist, hier ein Wortprotokoll zu führen und namentliche Abstimmungsergebnisse zu veröffentlichen.
Die Aussage, dass die Fraktion PIRATEN beabsichtige namentliche Abstimmungsergebnisse zu veröffentlichen
ist falsch. Dies haben wir nie gefordert oder geplant. Das wäre durch die Schnelligkeit des Sitzungsablaufs auch schlicht unmöglich. Wir halten es allerdings für einen schweren Mangel für die Transparenz der kommunalen Demokratie in Witten, dass das Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen nicht protokolliert wird, wie es in kommunalen Vertretungen anderer Städte selbstverständlich ist.
Hier ein Beispiel aus der Niederschrift der Ratssitzung aus Hattingen im Oktober 2018:
Uns schockieren das Verbot, ein Wortprotokoll zu führen und die daraus folgenden möglichen Implikationen und würden daher gerne mehr über die Hintergründe erfahren. Dies auch deshalb, da dieses Verbot Fragen bezüglich der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit aufwirft, welche die freie Meinungsbildung und -äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentlichkeit gewährleisten.
- Ist es Besucher.innen von öffentlichen Ratssitzungen erlaubt, sich Notizen über den Verlauf der Sitzung zu machen?
- Ist es Besucher.innen von öffentlichen Ratssitzungen erlaubt, auf Basis dieser Notizen und der eigenen Erinnerung öffentlich über die Ratssitzung zu berichten?
- Gibt es eine Obergrenze für die erlaubte Mitschreibgeschwindigkeit und der sich daraus ergebenden Detailgenauigkeit der Notizen über öffentliche Ratssitzungen?
- Wenn ja, wo liegt diese Obergrenze?
- Wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage fußt die Aussage, dass das Führen eines Wortprotokolls untersagt sei?
- Müssen zukünftige Besucher.innen öffentlicher Ratssitzungen befürchten, ebenfalls von einem solchen Verbot betroffen zu sein?
- Könnte dies auch Pressevertreter.innen treffen?
- Wie muss man sich verhalten, um nicht von einem Verbot betroffen zu sein?
- Wo sind diese Verhaltensregeln festgeschrieben?
Schon einmal vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen und viele Grüße,
Roland Löpke (Fraktionsvorsitzender PIRATEN)
Stefan Borggraefe (Ratsmitglied PIRATEN)
Die vorherige Anfrage war wohl verzichtbar. Wie sagt die Aktion Mensch: Einfach machen. Und das wäre dann auch die Begründung für ein Wpftprotokoll: Menschen mit einem Förderbedarf im Fördeeschwerpunkt Lernen können so noch mal das Ganze rekapitulieren. Behinderte, die nicht zu den Sitzungen, wg. vieler Barrieren, kommen können, erhalten die nötige Transparenz und müssen nicht auf die Preise zurückgreifen, die die Sache doch nur verkürzt darstellt..
Richtig, viele Menschen werden durch die derzeitige Sitzungsführung ausgeschlossen!
hmmmm… Laptop mit Schreibprogramm per Diktat? Nuance Dragon ~160 €
Mal so als Idee…
Die Geschäftsordnung verbietet leider Tonaufnahmen. Und unsere Stenografin ist sehr nett. 🙂
Wenn es um ein Wortprotokoll geht, hilft kein Schreibprogramm, da hilft tatsächlich nur die stenografische Aufnahme.
Das zeigt mal wieder wie weit sich die Politik von der Realität entfremdet. Öffentliche Rats-
Sitzungen müssen transparent sein, darauf haben die Bürger ein Anrecht. Mit diesem Verbot disqualifizieren sich Frau Leidemann und die das Verbot unterstützenden Ratsmitglieder. Was haben sie zu verbergen? Für wen machen sie Politik?
Ich würde den Piraten eine Unterlassungsklage empfehlen.
Ein besorgter Wittener Bürger
Klaus Lohmann ( nicht der ehemalige OB.)
Wenn die Verwaltung dabei bleibt, dass Mitschreiben untersagt werden kann, dann werden wir das auch gerichtlich weiter durchfechten.
Selbst im Bundestag kann ich das Abstimmverhalten online nachsehen. Debatten werden aufgezeichnet und online gestellt. Hat die Verwaltung Angst vor ihren eigenen Bürgern? Ich habe da ein anderes Demokratieverständnis.