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Katzenschutzverordnung für Witten

Wir wollen eine Katzenschutzverordnung nach dem Paderborner Modell zur Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung von Hauskatzen und verwilderten Hauskatzen für Witten.
Dieses Modell sieht vor, dass freilaufende Hauskatzen grundsätzlich ab einem Alter von fünf Monaten durch einen Tierarzt zu kastrieren sind. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden

Mit unserem Antrag vom 20.10.2015 schließen wir uns den Forderungen von namhaften Tierschutzvereinen wie beispielsweise dem Deutschen Tierschutzbund oder Vier Pfoten an.

Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei wildlebenden Katzen nicht auf natürliche Weise. Die stellenweise erhebliche Bestandsdichte erhöht die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit von kranken und leidenden Tieren erheblich.

Nach Gesprächen mit Frau Drögehorn vom Arche Noah – Tiere in Not e.V. und Frau Lukas von den Tierfreunden Witten e.V. wurde schnell klar, dass auch in Witten Handlungsbedarf besteht. Die Zahl der im Stadtgebiet Witten ausgesetzten, herrenlosen und verwildert lebenden Katzen und die damit einhergehenden Probleme haben zugenommen. Die betroffenen Tiere pflanzen sich unkontrolliert fort und müssen teilweise unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen. Katzen gebären etwa zweimal Jährlich mit fünf bis sechs Jungen pro Wurf.

Trotz der engagierten und wertvollen ehrenamtlichen Arbeit der Tierschutzorganisationen ist es durch ihren Einsatz lediglich möglich eine explosionsartige Vermehrung der Population zu verhindern.
Die Stadt Paderborn hat bereits 2008 als erste deutsche Stadt die Initiative ergriffen. Sie schaffte eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen. In Nordrhein-Westfahlen folgten immerhin schon 72 Städte und Gemeinden diesem Beispiel.
Roland Löpke unser Fraktionsvorsitzender betont dabei:

„Besonders wichtig ist uns in diesem Zusammenhang dass die Stadt Witten aktiv Aufklärung betreibt. Entsprechendes Informationsmaterial über das Problem der unkontrollierten Fortpflanzung und Ansprechpartner aus Tierschutz und Tiermedizin muss den Katzenhaltern zugänglich gemacht werden“

Die Kosten für die Kastration sind vom Katzenhalter zu tragen. Dieser ist für das Wohlergehen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen zur Tierhaltung verpflichtet.

In finanziellen Notlagen haben schon bisher die Tierschutzvereine mit Gutscheinen geholfen. In regelmäßig wiederkehrenden Aktionen übernehmen die Tierschutzvereine die Kosten für die Kastration und geben Gutscheine für die anfallenden Kosten raus. Die Finanzierung erfolgt aus Spenden.
Unser Antrag wird voraussichtlich am 12.11.2015 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beraten.

 

Kämpft mit uns für die Rechte der Katzen: Pirate Cat

  1. Ich finde es ja toll das ihr euch so einsetzt, aber findet ihr nicht das wir im moment ganz andere Probleme haben? Es kommen immer mehr Flüchtlinge und wo soll das ganze Geld herkommen für Essen, Unterbringung, Wohnungen, ärztliche Versorgung und und und!Ich höre immer nur noch Helfen, Helfen, Helfen, wir brauchen Laptops für die Flüchtlinge Woher?
    mit freundlichen Grüssen
    Gundula Schwarz

    • Stefan Borggraefe

      Liebe Gundula,

      viele Piraten sind in der Flüchtlingshilfe Help-Kiosk aktiv und helfen dort beispielsweise erfolgreich, Wohnungen für Geflüchtete zu suchen. Andere setzen sich für Tierschutz ein oder machen einfach beides. Nur weil wir das eine tun, bedeutet dies nicht, dass wir das andere sein lassen.

      Laptops für Geflüchtete: es wurden einige gebrauchte Laptops gespendet, neu installiert und dann an Wittener Geflüchtete abgegeben. Wir können aber noch mehr gebrauchen.

      Viele Grüße,

      Stefan Borggraefe

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