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Piraten kritisieren Videoüberwachung am und im Rathaus

Kameras am Rathaus – Fühlt Ihr Euch jetzt sicher?

Seit Juli sind an der Fassade des Wittener Rathauses Kameras angebracht. Die Piratenfraktion Witten fragt nun nach, was es mit diesen Kameras auf sich hat und will damit sicherstellen, dass die Überwachung keinen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Wittenerinnen und Wittener darstellt.

„Ich staunte nicht schlecht, als ich am 9. Juli bei einem morgendlichen Termin beim Wahlamt plötzlich etwa zehn Überwachungskameras am Rathaus entdeckte, die auch auf den Rathausplatz gerichtet waren und den Gehweg an der Widey- und Ruhrstraße im Blick hatten. Dabei fehlten die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisschilder, die über eine solche Überwachungsmaßnahme transparent informieren müssen. Nach Rückfrage bei der Stadtverwaltung wurden die Kameras zügig verhüllt, so dass deutlich wurde, dass die Geräte nicht aufnehmen.“

Stefan Borggraefe, Fraktionsvorsitzender
Rathaus Kameraüberwachung
Rathaus mit Wahlplakat zur Bundestagswahl 2021

Mittlerweile sind die Kameras wieder offen und nachts leuchten an einigen von ihnen Leuchtdioden. Sie erwecken also den Anschein, eingeschaltet zu sein und aufzunehmen, aber die Hinweisschilder auf die Überwachungsmaßnahme fehlen nach wie vor! Durch die Kameras wird man sich in Zukunft dem Rathaus nicht mehr nähern können, ohne gefilmt zu werden. Auch städtische Mitarbeitende sollen dann während ihrer Arbeit videoüberwacht werden. Ob dies überhaupt zulässig sein kann, wollen wir durch eine Anfrage genauer beleuchten und fragen nicht nur nach der Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten, sondern auch nach der des Personalrats. Wir kritisieren, dass der Stadtrat nicht vor der Entscheidung informiert und mit einbezogen wurde und wollen wissen, welche Kosten durch Anschaffung und Betrieb enstehen.

Menschen müssen sich in einer Demokratie frei entfalten und ihre Meinung äußern können, ohne sich durch immer mehr Überwachung ständig von der Staatsmacht beobachtet zu fühlen. Daher kam es auch in der Vergangenheit nicht zu einer solchen Maßnahme am Rathausplatz, auch wenn sich dies manche Kommunalpolitiker.innen öffentlich schon anders wünschten. Auch die Stadt Witten muss sich an geltende Gesetze halten, die die Grundrechte der Einwohnerinnen und Einwohner schützen.

„Die Einführung einer Videoüberwachung am und im Rathaus ist eine Entscheidung, die alle Menschen in der Stadt betrifft. Jeder wird mal im Rathaus zu tun haben, welches man von nun an nicht mehr betreten können soll, ohne zwangsläufig Videomaterial von sich auf städtischen Datenträgern zu hinterlassen. Hinzu kommen die wahrscheinlich nicht unerheblichen Kosten für Anschaffung, Wartung und Betrieb für die Steuerzahlenden. So eine Maßnahme zählt ganz sicher nicht zum laufenden Geschäft der Verwaltung und hätte im Stadtrat thematisiert werden müssen.“

Stefan Borggraefe, Fraktionsvorsitzender
Stefan Borggraefe

Die Videoüberwachung wirft aber auch viele andere Fragen auf. So interessiert uns besonders, ob die Daten aufgezeichnet werden oder in Echtzeit beobachtet wird. Laut Datenschutzkonferenz ist eine Videoüberwachung nicht zulässig, wenn „allein zum Zweck der Verhinderung von Unfällen oder Straftaten eine reine Aufzeichnung der Bilder stattfindet. Im Gegensatz zu einer Beobachtung in Echtzeit, besteht in diesem Fall für das Sicherheitspersonal keine Möglichkeit unmittelbar einzugreifen.“ Eine reine Aufzeichnung kann also nicht präventiv wirken, da durch sie niemand eingreifen kann, um eine Straftat zu verhindern.

Die Piraten wollen auch wissen, wie die Aufnahmen vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind und welcher Zweck damit verfolgt wird. Die Frage nach dem Zweck ist deshalb entscheidend, weil eine Videoüberwachung nach dem Grundsatz der Datenminimierung nur zulässig ist, wenn sie für die Zweckerreichung geeignet ist und dieser Zweck nicht auch durch ein anderes Mittel erreicht werden kann.

Gegen unnötige Videoüberwachung

“Wir stellen uns als Piratenpartei seit Jahren vehement gegen zu viel und unnötige Videoüberwachung. Kameras lehnen wir nicht dogmatisch ab. Aber der Grundsatz der Datenminimierung eingehalten werden. Aus ihm folgt, dass eine Videoüberwachung nur dann rechtmäßig ist, wenn der gewünschte Zweck nicht auch durch ein anderes Mittel erreicht werden kann. Daher möchten wir wissen: was wird bezweckt und wurden tatsächlich alle Möglichkeiten abgeklärt, das Ziel ohne Videoüberwachung zu erreichen?”

Stefan Borggraefe, Fraktionsvorsitzender
Portraitfoto von Elaine Bach
Elaine Bach

Bereits 2018 haben wir uns klar gegen eine Videoüberwachung des Rathausplatzes gestellt. Damals kochte dieses Thema wegen einiger Vandalismus-Probleme in der Innenstadt hoch. In einem Artikel der WAZ wies der hiesige Polizeisprecher schon damals darauf hin, dass eine Kamerüberwachung des Rathausplatzes nur rechtens sei, wenn dieser als Brennpunkt eingestuft würde. Solche Orte gäbe es aber im ganzen Polizeibezirk Bochum, zu dem Witten gehört, nicht. Dies entsprach auch unserer Haltung. In dem gleichen Artikel machten wir deutlich, dass die zu Grunde liegenden Probleme an der Wurzel angepackt und gelöst werden müssen statt gefilmt zu werden.  

Diesen Worten ließen wir Taten folgen. Zu Jahresbeginn konnten wir nicht zuletzt durch den Einsatz unseres Ratsmitgliedes Elaine Bach, die uns im Jugendhilfeausschuss vertritt, dafür sorgen, dass die Stadt nun zwei Streetworker bekommt.

„Wir haben uns immer dafür stark gemacht, in Witten auf Prävention statt auf ordnungsrechtliche Maßnahmen und Überwachung zu setzen. Der Rat hat gerade erst beschlossen, zwei Stellen für Streetwork zu besetzen. Bevor die Stadt beginnt, die Menschen in und an ihrem Rathaus zu filmen, muss zunächst die Wirkung der gerade erst beschlossenen präventiven Neuerungen gemessen werden!“

Elaine Bach, Ratsmitglied

Die Antwort auf die Anfrage der Piraten verzögert sich laut Stadtverwaltung bis Mitte Oktober. Dafür ist der aktuelle Zustand aus unserer Sich als klar rechtswidrig zu werten: die Kameras sind nicht verhüllt und ein Teil der Kameras ist – anders als noch im Juli – auch eingeschaltet, wie Leuchtdioden an den Geräten erkennen lassen. Die gesetzlich geforderten Hinweisschilder sind nach wie vor nicht vorhanden. Die Datenschutzgrundverordnung sieht dafür ein Bußgeld in wirksamer, abschreckender Höhe vor, welches von der Landesdatenschutzbeauftragten verhängt werden kann. Daher fordern die Piraten in einem jetzt eingereichten Antrag die Stadt auf, die unrechtmäßige Videoüberwachung unverzüglich zu beenden.

„Wenn man das Rathaus in Zukunft nicht mehr betreten kann, ohne von der Stadt überwacht zu werden, wäre das ein schlechtes Zeichen. Die Stadt träte den Wittenerinnen und Wittenern so mit einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber – der Bürger als verdächtiger, potentieller Übeltäter. Falls das überhaupt zulässig sein sollte, muss sie sich in jedem Fall auch selbst dabei an die Gesetze halten.“

Stefan Borggraefe, Fraktionsvorsitzender

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