In der Ratssitzung vom 04.04.2022 hat der Rat einstimmig beschlossen, das Fragerecht für Einwohner.innen zu Beginn jeder Ratssitzung nun dauerhaft in die Geschäftsordnung des Rates aufzunehmen. Zuvor galt die Regelung noch für eine Testphase und war zeitlich begrenzt.
Stadtrat geschlossen hinter Regelung
„Als wir einen entsprechenden Antrag 2017 das erste Mal stellten, waren nur zwölf Ratsmitglieder dafür. Ich freue mich, dass unsere Überzeugungsarbeit gewirkt hat und der Stadtrat inzwischen geschlossen hinter dieser Neuerung steht.“
Stefan Borggraefe, Fraktionsvorsitzender
Rat kann bürger.innennäher werden
Durch die Regelung kann man ohne Voranmeldung zu Beginn jeder Ratssitzung bis zu zwei Fragen an den Bürgermeister richten. Man muss sich dazu als Gast der Ratssitzung lediglich melden, wenn der entsprechende Tagesordnungspunkt zu Beginn der Sitzung aufgerufen wird.
„Wir wünschen uns, dass die Wittenerinnen und Wittener diese Möglichkeit sich einzubringen wahrnehmen und regelmäßig zu Beginn der Ratssitzungen auf diesem direkten Wege ihre Anliegen vortragen. Der Stadtrat kann so bürger.innennäher werden und die kommunalpolitische Debatte durch neue Impulse, Hinweise und Ideen aus der Bevölkerung profitieren.“
Stefan Borggraefe, Fraktionsvorsitzender
Die gestellten Fragen müssen die Stadt Witten betreffen, sollen kurz und sachlich gefasst werden und dürfen keine Wertungen enthalten. Fragen, die ein schwebendes Rechtsbehelfs- oder Gerichtsverfahren betreffen oder auf die Offenbarung vertraulicher Inhalte abzielen, können vom Bürgermeister selbstverständlich nicht beantwortet werden.